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LKAJB zum Gesamtbildungskonzept in BW

Das Landeskuratorium für außerschulische Jugendbildung (LKAJB) liefert wichtige Beiträge zur Entwicklung eines Gesamtbildungskonzept (GBK) im Rahmen des Bündnis für die Jugend und formuliert folgende Erwartungen zu seiner politischen Umsetzung:



Im Hinblick auf die gesamte Bildungslandschaft in Baden-Württemberg

  1. Die Fokussierung der bildungspolitischen Debatte und in deren Folge auch der politischen, strukturellen und finanziellen Entscheidungen auf die formale Bildung muss aufgebrochen und überwunden werden.
    Das GBK eröffnet eine neue Sichtweise auf Ganztagsbildung, die Regierung und Parlament für ihre bildungspolitischen Entscheidungen nutzen sollen. Die Entwicklung kommunaler Bildungslandschaften muss vorangetrieben werden.
  2. Gemeinsames Ziel aller Erziehung und Bildung bleibt die Entwicklung der Persönlichkeit zu Eigenverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit, die Vermittlung und Aneignung von Wissen und Entwicklung von eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Dies ist bereits in der Landesverfassung festgelegt. Im SGBVIII, im LKJHG, im JBG, in den Schulgesetzen werden die eigenständigen Aufgaben vertieft beschrieben. Die Entwicklung der Lebenswelten junger Menschen läßt die unterschiedlichen Bildungsbereiche stärker ineinander greifen. Bildung kann damit nicht auf einen Bildungsort reduziert werden. Bildung findet überall statt, als formale, nonformale und informelle Bildung. Laut OECD werden 70% aller Bildung in nonformalen und informellen Bezügen erworben. Dieser Erkenntnis gilt es gerecht zu werden.
  3. Bildung ist Eigensinn. Im Mittelpunkt stehen die Jugendlichen, es geht um selbstbestimmtes, an den eigenen Interessen, Stärken und Fähigkeiten orientiertes Lernen. Ziel ist ein gelingendes Leben. Dieses Ziel wird man verfehlen, wenn man Bildung ausschließlich einer Zweckorientierung unterordnet.


Im Hinblick auf die außerschulische Kinder- und Jugendbildung
  1. Die derzeitigen Rahmenbedingungen außerschulischer Kinder- und Jugendbildung müssen nachhaltig verbessert werden. Die notwendigen Investitionen hinken seit Jahren dem Bedarf hinterher. Sie müssen in die Gesamtbildungsplanungen einbezogen werden. Die vom europäischen Rat beschlossene Erhöhung der Ausgaben für Bildung bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt, die von Bund und Land politisch geforderten, und in Teilbereichen realisierten Erhöhungen der Bildungsausgaben dürfen nicht exklusiv auf das formale Bildungssystem bezogen bleiben. Dazu ist eine auf Dauer angelegte Verankerung struktureller Förderung außerschulischer Kinder- und Jugendbildung in den öffentlichen Haushalten notwendig.

    Die Verbesserung der Rahmenbedingungen betrifft nicht nur die finanzielle Ausstattung. Es geht ebenso um die Verbesserung der

    • Forschung zur außerschulischen Kinder- und Jugendbildung

    • Weiterentwicklung der Fachlichkeit, Aus- und Fortbildung von Fachkräften, von Ehrenamtlichen, Qualitätsentwicklung

    • bezahlte Freistellung von Ehrenamtlichen

    • Sicherung von schulfreier Zeit für außerschulische Angebote (Nachmittage, Samstage, Ferien) gerade bei ausgeweiteten Schulzeiten am Nachmittag.



  2. Das GBK soll die große Bedeutung der außerschulischen Kinder- und Jugendbildung als eine zentrale Bildungsinstanz nach innen und außen erhöhen und sichtbar machen. Es soll zur Selbstvergewisserung, kritischen Reflektion und Weiterentwicklung eigener Ansätze und Kooperationsformen in der Vielfalt der Trägerlandschaft der außerschulischen Kinder- und Jugendhilfe beitragen
  3. Die außerschulische Kinder- und Jugendbildung mit ihren im Bündnis für die Jugend beschriebenen Prinzipien ist ein eigenständiger Bildungsbereich, der Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung nachhaltig fördert und bildet. Er gewinnt seinen besonderen Wert als eigenständiger Bereich im Dialog mit Schule, Familie und Arbeitswelt. Er ist ein eigener, stark von den Kindern und Jugendlichen selbst bestimmter Handlungsraum. Es ist nicht Aufgabe der außerschulischen Kinder- und Jugendbildung, die notwendige Veränderungen des formalen Bildungssystems mit seinen Ressourcen zu gestalten. Erst aus der Stärke der eigenständigen, selbstbestimmten außerschulischen Kinder- und Jugendbildung heraus lassen sich sinnvolle Kooperationen formaler und nonformaler Bildung entwickeln - nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung.
  4. Beim Ausbau von kommunalen Bildungslandschaften gilt es zu berücksichtigend
    • die vorhandenen Strukturen der Jugendarbeit und außerschulische Jugendbildung (z.B. Jugendringe, kommunale Jugendreferate, Jugendverbände, Jugendinitiativen) bei der Planung und Umsetzung eines Gesamtbildungskonzepts auf Kreis- und Gemeindeebene einzubeziehen.
    • Den kommunalen Schul- und JugendreferentInnen obliegt angesichts der kommunalen Verantwortung für die Kinder- und Jugendhilfe und der kommunalen Schulträgerschaft eine besondere Verantwortung. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulträgern und kommunaler Jugendarbeit ist in der Gesamtbildungsplanung anzustreben.
    • Um partnerschaftlich mit Schule agieren zu können, ist ein deutlicher Ausbau der Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die außerschulische Kinder- und Jugendbildung Fachkräfte und Ehrenamtliche für Ganztagesschulen qualifizieren soll.
    • Zur Förderung der Kooperationsfähigkeit sollte bei der Aus- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern auf die Fähigkeit zu vernetztem Arbeiten noch stärker geachtet werden und Träger und Angebote von außerschulischer Kinder- und Jugendbildung vorgestellt werden. Für eine entsprechend angemessene Aus- und Weiterbildung im Bereich der Partner Jugendarbeit und anderer Partner der Jugendhilfe sollte gleichfalls Sorge getragen werden.
    • Gemeinsame Fortbildungen von Verantwortlichen aus Jugendarbeit und Schule können das gegenseitige Verständnis verbessern und sind deshalb anzustreben.
    • Bei der Weiterentwicklung ist darauf zu achten, dass die außerschulische Kinder- und Jugendbildung im Lehrerkollegium und der Schulgemeinde verankert ist.
    • Organisationen, die an der Gestaltung der Ganztagesbildung beteiligt sind, müssen in die Lage versetzt werden, über die dafür erforderlichen Mittel zu verfügen. Für die kommunale Ebene müssen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die eine Ganztagesbildung ermöglichen. Hierbei muss der kommunalen Ebene die Entscheidung ermöglicht werden, ob in einem bestimmten Rahmen LehrerInnen oder Hauptamtliche in der außerschulischen Kinder- und Jugendbildung angestellt werden. An diesen Entscheidungen sind Jugendarbeit und Schule gleichberechtigt zu beteiligen.
    • Zur Unterstützung der außerschulischen Kinder- und Jugendbildung und der Kooperationen im Rahmen der Bildungslandschaften müssen aus dem Bildungsetat Stellen finanziert werden, mit denen die außerschulische Kinder- und Jugendbildung Jugendliche qualifizieren und ihre Arbeit begleiten kann.
    • Angebote zur Förderung von Kompetenzen sollten gleichzeitig die soziale Integration von Benachteiligung betroffener oder von Ausgrenzung bedrohter Schülerinnen und Schüler im Blick haben.
    • Die Prinzipien der Jugendarbeit sind in der Gesamtbildungsplanung zu berücksichtigen. Diese sind Offenheit, Freiwilligkeit, Selbstbestimmung und Partizipation, Lebenslagen- und Lebensweltorientierung.
    • Partizipation und Übernahme von Eigenverantwortung sollte zu einer Grundmaxime der Kooperation beider Systeme werden, damit die Schülerinnen und Schüler in ihrer Mitbestimmung und Selbstbestimmung unterstützt werden.
    • Die zentrale politische Aufgabenstellung im Bereich Bildung und Erziehung ist es, das gesamte Ensemble der an Bildung und Erziehung von jungen Menschen Beteiligten (Familie, außerschulische Kinder- und Jugendbildung, Schule) in ihren originären Aufgabenstellungen zu stärken und ihr Zusammenwirken im Sinne einer Ganztagesbildung gezielt zu fördern.
  5. Das GBK soll auf Landesebene als politisches Steuerungsinstrument zur Verteilung der Ressourcen genutzt werden. Einmal pro Legislaturperiode soll dem Landtag ein Gesamtbildungsbericht vorgelegt werden, in den neben der Schule der außerschulische Bereich gleichberechtigt einbezogen wird.




Quelle und gesammter Beitrag: download der pdf-Datei GBK_LKAJB.pdf



28.01.10-01.01.11

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